M i e t v e r t r a g Stand: Juli. 2010
Zwischen dem
Heimat- und Schützenverein Petersborn-Gudenhagen 1956 e.V.
Schlesierplatz 7; 59929 Brilon als Vermieter
und_____________________________________________________
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vertreten durch:
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als Mieter, bzw. als mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person.
wird folgender Mietvertrag geschlossen.
§ 1 Veranstaltung
Dem Mieter werden zur Durchführung einer/eines
(Art der Veranstaltung:)_______________________________________________
folgende Räume des Gemeinschaftshauses „Grün-Weiß“ überlassen:
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Mietzeitraum:
vom____.____._____ 12.00 Uhr bis____.____._____11.00 Uhr
Bei anders lautenden Vereinbarungen:
von___________________________________bis____________________________________
§ 2 Mietpreis
Zusätzlich zum Mietpreis sind vom Mieter die anfallenden Nebenkosten zu tragen.
Auszug aus der Gebührenordnung für das Gemeinschaftshaus "Grün-Weiß":
Raummiete: Großer Saal 130,00€/Tag zzgl. MwSt. Kleiner Saal 50,-€/Tag zzgl. MwSt.
Energiekosten: Strom 0,35€/kWh zzgl. MwSt. Wasser 4,-€/cbm zzgl. MwSt.
Küche 20,00€/Tag zzgl. MwSt. Heizung 0,85€/m3 zzgl. MwSt.
Telefongebühren: 0,25€/Einheit zzgl. MwSt.
Weitere Preise und Sonderkonditionen für die Anmietung sind den beiliegenden Gebührenordnung für das Gemeinschaftshaus „Grün-Weiß“ und den Reinigungsbedingungen zu entnehmen.
Die Miet- und Wiederbeschaffungspreise für Ausstattungsgegenstände sind der Preisliste für Ausstattungsgegenstände zu entnehmen.
Die Gebührenordnung für das Gemeinschaftshaus „Grün-Weiß“, die Reinigungsbedingungen und die Preisliste für Ausstattungsgegenstände sind Vertragsbestandteil.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, gelten folgende Bedingungen:
Bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum sind 25%,
bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum sind 80%
jeweils vom kompletten Mietpreis gem. §2 zu entrichten. Die Rücktrittsfristen gelten auch bei Teilstornierung. Nach Ablauf der letztgenannten Frist wird der gesamte Mietbetrag gem. §2 zur Zahlung fällig. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Maßgebend für die Fristenwahrung ist der Eingang beim Vermieter.
§ 4 Einschluss der Allgemeinen Mietbedingungen
Mit seiner Unterschrift erkennt der Mieter die Allgemeinen Mietbedingungen, die Gebührenordnung, die Benutzungs- und Hausordnung und die Reinigungsbedingungen für das Gemeinschaftshaus „Grün-Weiß“ als Bestandteil dieses Vertrages an.
§ 5 Getränke und Speisen
Alle zum Ausschank kommende Getränke sind ausschließlich über den für das Gemeinschaftshaus konzessionierten Getränkelieferanten Peter Bergmann Ostring 6 in Brilon zu beziehen. Für Speisen besteht kein Bezugszwang!
Als Gerichtsstand gilt Brilon als vereinbart.
Datum: Brilon, den______________________
Unterschriften:
Vermieter:____________________________ Mieter:___________________________________
Heimat- und Schützenverein Petersborn - Gudenhagen 1956 e.V.
Das GEMEINSCHAFTSHAUS „GRÜN-WEISS“ ideal für Familienfeiern, Betriebsfeste und Jugendgruppen
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